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Zwei illustrierte Frauen stehen nah beieinander und lächeln. Eine Frau formt mit ihrer Hand die Hälfte eines Herzens. Die andere Frau vervollständigt das Herz mit ihrer einen Hand, ihren anderen Arm hat sie um die Schulter ihrer Freundin gelegt.
Amiva Glasfaser-Tarife empfehlen und Gutschrift erhalten

Glasfaser-Nachbarschafts­werbung

Erzähle deinen Nachbar:innen von unseren Glasfaser-Tarifen! Für jede erfolgreiche Empfehlung bekommen du und die geworbene Person jeweils 50 € gutgeschrieben.

Nachbar:innen werben
50 € Gutschrift für beide
Gilt für jede erfolgreiche Empfehlung

So einfach kannst du Nachbar:innen für Glasfaser werben

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Erzähle deinen Nachbar:innen von Amiva

Empfiehl uns weiter und stelle sicher, dass dein:e Nachbar:in deinen Amiva-Empfehlungscode kennt. Diesen bekommst du nach der Aktivierung deines Glasfaser-Anschlusses per E-Mail von uns zugeschickt. 

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Dein:e Nachbar:in schließt einen Amiva-Glasfaservertrag ab

Bei der Bestellung kann dein:e Nachbar:in angeben, dass er oder sie geworben wurde, und muss hier deinen Empfehlungscode eingeben.

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50 €-Gutschrift für dich und deine:n Nachbar:in

Wurden die Teilnahmebedingungen erfüllt, bekommt ihr beide jeweils 50 € gutgeschrieben.

    Tipp: Du kannst so viele Nachbar:innen werben, wie du möchtest.

    Einfach Nachricht kopieren und mit deinen Nachbar:innen teilen:

    Hey, willst du deinen Alltag auch nachhaltiger machen? Mit den Glasfaser-Tarifen von Amiva ist das total einfach! Wenn du meinen Empfehlungscode bei der Bestellung angibst, bekommen wir beide jeweils 50 € gutgeschrieben. Hier findest du alle Tarife: www.amiva.de/glasfaser/

    Fragen und Antworten zum Amiva-Empfehlungsprogramm

    Wie und wann bekomme ich die 50 €?

    Wenn die geworbene Person bei uns Kund:in geworden ist und die erste Rechnung beglichen hat, schreiben wir euch beiden jeweils 50 € gut.

    Wer bekommt die 50 €?

    Sowohl die werbende als auch die geworbene Person bekommt jeweils eine 50 €-Gutschrift auf ihre Amiva-Rechnung.

    Wie viele Personen kann ich werben?

    Ein:e Amiva-Glasfaserkund:in darf so viele Nachbar:innen werben, wie sie oder er möchte. Es müssen nur jedes Mal die Teilnahmebedingungen (siehe unten) erfüllt werden.

    Warum beträgt die Gutschrift auf meiner Rechnung nicht exakt 50 €?

    Du findest auf der Rechnung die Gutschrift als Netto-Betrag (also 50 € abzüglich 19 % = 42,02 €). Durch die Berechnung der Mehrwertsteuer am Ende der Rechnung kommst du dann wieder auf den Brutto-Betrag von 50 €.

    Unsere Teilnahme­bedingungen für Nachbarschafts­werbung (Glasfaser-Tarife)

    1. Jede:r Amiva-Glasfaserkund:in (werbende Person) darf Amiva-Glasfasertarife ihren oder seinen Bekannten, Freund:innen oder Nachbar:innen weiterempfehlen. Im Rahmen der Bestellung des oder der Neukund:in (geworbene Person) fragen wir nach dem Empfehlungscode der werbenden Person, um im Erfolgsfall die Gutschrift auf eine der zukünftigen Amiva-Rechnungen veranlassen zu können.

    2. Die geworbene Person muss Amiva-Neukund:in sein, d. h. sie hat noch kein Kundenkonto bei Amiva und noch keinen Vertrag mit Amiva.

    3. Die geworbene Person muss bei Bestellung angeben, dass sie von der werbenden Person geworben wurde. Bei Bestellung unter www.amiva.de kann dies entsprechend ausgewählt werden.

    4. Der Anspruch auf die Gutschrift entsteht, wenn
      • der Vertrag mit der geworbenen Person zustande kommt (der Glasfaser-Anschluss des oder der Neukund:in wird aktiviert und es wird nicht widerrufen),
      • die geworbene Person bei Vertragsschluss angibt, dass sie von der werbenden Person geworben wurde,
      • die geworbene Person ihre erste Rechnung beglichen hat.

    5. Wenn die Teilnahmebedingungen erfüllt sind, erfolgt eine Gutschrift in Höhe von 50 € auf eine der zukünftigen Amiva-Rechnungen, sowohl der werbenden als auch der geworbenen Person. Voraussetzung hierfür ist, dass die korrekten Daten angegeben wurden.

    6. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Auch nicht, wenn die werbende Person zwischenzeitlich gekündigt hat und nicht mehr Kund:in bei Amiva ist. In diesem Fall verfällt der Anspruch auf die Gutschrift der werbenden Person.

    7. Jede:r Amiva-Glasfaserkund:in darf so viele Neukund:innen werben, wie sie oder er möchte.

    8. Amiva ist berechtigt, die Weiterempfehlungs-Aktion jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu beenden.