Glasfaser-Nachbarschaftswerbung
Erzähle deinen Nachbar:innen von unseren Glasfaser-Tarifen! Für jede erfolgreiche Empfehlung bekommen du und die geworbene Person jeweils 50 € gutgeschrieben.
So einfach kannst du Nachbar:innen für Glasfaser werben
Erzähle deinen Nachbar:innen von Amiva
Empfiehl uns weiter und stelle sicher, dass dein:e Nachbar:in deinen Amiva-Empfehlungscode kennt. Diesen bekommst du nach der Aktivierung deines Glasfaser-Anschlusses per E-Mail von uns zugeschickt.
Dein:e Nachbar:in schließt einen Amiva-Glasfaservertrag ab
Bei der Bestellung kann dein:e Nachbar:in angeben, dass er oder sie geworben wurde, und muss hier deinen Empfehlungscode eingeben.
50 €-Gutschrift für dich und deine:n Nachbar:in
Wurden die Teilnahmebedingungen erfüllt, bekommt ihr beide jeweils 50 € gutgeschrieben.
Tipp: Du kannst so viele Nachbar:innen werben, wie du möchtest.
Einfach Nachricht kopieren und mit deinen Nachbar:innen teilen:
Hey, willst du deinen Alltag auch nachhaltiger machen? Mit den Glasfaser-Tarifen von Amiva ist das total einfach! Wenn du meinen Empfehlungscode bei der Bestellung angibst, bekommen wir beide jeweils 50 € gutgeschrieben. Hier findest du alle Tarife: www.amiva.de/glasfaser/
Fragen und Antworten zum Amiva-Empfehlungsprogramm
Wenn die geworbene Person bei uns Kund:in geworden ist und die erste Rechnung beglichen hat, schreiben wir euch beiden jeweils 50 € gut.
Sowohl die werbende als auch die geworbene Person bekommt jeweils eine 50 €-Gutschrift auf ihre Amiva-Rechnung.
Ein:e Amiva-Glasfaserkund:in darf so viele Nachbar:innen werben, wie sie oder er möchte. Es müssen nur jedes Mal die Teilnahmebedingungen (siehe unten) erfüllt werden.
Du findest auf der Rechnung die Gutschrift als Netto-Betrag (also 50 € abzüglich 19 % = 42,02 €). Durch die Berechnung der Mehrwertsteuer am Ende der Rechnung kommst du dann wieder auf den Brutto-Betrag von 50 €.
Unsere Teilnahmebedingungen für Nachbarschaftswerbung (Glasfaser-Tarife)
- Jede:r Amiva-Glasfaserkund:in (werbende Person) darf Amiva-Glasfasertarife ihren oder seinen Bekannten, Freund:innen oder Nachbar:innen weiterempfehlen. Im Rahmen der Bestellung des oder der Neukund:in (geworbene Person) fragen wir nach dem Empfehlungscode der werbenden Person, um im Erfolgsfall die Gutschrift auf eine der zukünftigen Amiva-Rechnungen veranlassen zu können.
- Die geworbene Person muss Amiva-Neukund:in sein, d. h. sie hat noch kein Kundenkonto bei Amiva und noch keinen Vertrag mit Amiva.
- Die geworbene Person muss bei Bestellung angeben, dass sie von der werbenden Person geworben wurde. Bei Bestellung unter www.amiva.de kann dies entsprechend ausgewählt werden.
- Der Anspruch auf die Gutschrift entsteht, wenn
- der Vertrag mit der geworbenen Person zustande kommt (der Glasfaser-Anschluss des oder der Neukund:in wird aktiviert und es wird nicht widerrufen),
- die geworbene Person bei Vertragsschluss angibt, dass sie von der werbenden Person geworben wurde,
- die geworbene Person ihre erste Rechnung beglichen hat.
- Wenn die Teilnahmebedingungen erfüllt sind, erfolgt eine Gutschrift in Höhe von 50 € auf eine der zukünftigen Amiva-Rechnungen, sowohl der werbenden als auch der geworbenen Person. Voraussetzung hierfür ist, dass die korrekten Daten angegeben wurden.
- Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Auch nicht, wenn die werbende Person zwischenzeitlich gekündigt hat und nicht mehr Kund:in bei Amiva ist. In diesem Fall verfällt der Anspruch auf die Gutschrift der werbenden Person.
- Jede:r Amiva-Glasfaserkund:in darf so viele Neukund:innen werben, wie sie oder er möchte.
- Amiva ist berechtigt, die Weiterempfehlungs-Aktion jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu beenden.