Das Amiva-Empfehlungsprogramm
Erzähle deinen Bekannten, Freund:innen oder Nachbar:innen von Amiva! Für jede erfolgreiche Empfehlung bekommen du und die geworbene Person eine Gutschrift.
So einfach kannst du die Amiva-Tarife weiterempfehlen
Erzähle anderen von Amiva und teile deinen Empfehlungscode
Empfiehl uns weiter und stelle sicher, dass deine Liebsten deinen Amiva-Empfehlungscode kennen. Diesen findest du in deinem Amiva-Login.
Die geworbene Person schließt einen Vertrag ab
Egal ob Mobilfunk oder Glasfaser, bei der Bestellung kann die geworbene Person angeben, dass er oder sie geworben wurde, indem sie deinen Empfehlungscode eingibt.
Bis zu 50 €-Gutschrift für dich und die geworbene Person
Wurden die Teilnahmebedingungen erfüllt, bekommt ihr beide jeweils 15 € für einen Handytarif oder 50 € für einen Glasfasetarif gutgeschrieben.
Tipp: Du kannst so viele Personen werben, wie du möchtest.
Fragen und Antworten zum Empfehlungsprogramm
Ganz easy, du findest deinen Code jederzeit in deinem Amiva-Login.
Nein, dein Empfehlungscode bleibt immer gleich. Du kannst ihn so oft nutzen, wie du möchtest.
Das hängt davon ab, welchen Tarif die geworbene Person abgeschlossen hat. Bei einem Handytarif erhalten du und die geworbene Person jeweils 15 € Prämie. Bei einem Glasfasertarif erhalten du und die geworbene Person jeweils 50 € Prämie.
Du kannst als Amiva-Kund:in so viele Personen werben, wie du möchtest. Es müssen nur jedes Mal die Teilnahmebedingungen (siehe unten) erfüllt werden.
Wenn die geworbene Person bei uns Kund:in geworden ist und die erste Rechnung beglichen hat, schreiben wir euch beiden jeweils die Prämie gut.
Sowohl die werbende als auch die geworbene Person bekommt jeweils eine Gutschrift in gleicher Höhe auf ihre Amiva-Rechnung.
Du findest auf der Rechnung die Gutschrift als Netto-Betrag (also also 15 € abzüglich 19 % = 12,75 €, bzw. 50 € abzüglich 19 % = 42,02 €). Durch die Berechnung der Mehrwertsteuer am Ende der Rechnung kommst du dann wieder auf den jeweiligen Brutto-Betrag.
Teilnahmebedingungen für das Amiva-Empfehlungsprogramm
- Jede:r Amiva-Kund:in (werbende Person) darf Amiva-Tarife ihren oder seinen Bekannten, Freund:innen oder Nachbar:innen weiterempfehlen. Im Rahmen der Bestellung des oder der Neukund:in (geworbene Person) fragen wir nach dem persönlichen Empfehlungscode der werbenden Person, um im Erfolgsfall die Gutschrift auf eine der zukünftigen Amiva-Rechnungen veranlassen zu können.
- Die geworbene Person muss Amiva-Neukund:in sein, d. h. sie hat noch kein Kundenkonto bei Amiva und noch keinen Vertrag mit Amiva.
- Die geworbene Person muss bei Bestellung angeben, dass sie von der werbenden Person geworben wurde. Bei Bestellung unter www.amiva.de kann dies entsprechend ausgewählt werden.
- Der Anspruch auf die Gutschrift entsteht, wenn
- der Vertrag mit der geworbenen Person zustande kommt (die SIM-Karte bzw. der Glasfaser-Anschluss des oder der Neukund:in wird aktiviert und es wird nicht widerrufen),
- die geworbene Person bei Vertragsschluss angibt, dass sie von der werbenden Person geworben wurde,
- die geworbene Person ihre erste Rechnung beglichen hat.
- Wenn die Teilnahmebedingungen erfüllt sind, erfolgt eine Gutschrift der Prämie auf eine der zukünftigen Amiva-Rechnungen, sowohl der werbenden als auch der geworbenen Person. Voraussetzung hierfür ist, dass die korrekten Daten angegeben wurden.
- Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem abgeschlossenen Tarif des oder der Neukund:in:
- Prämie für Mobilfunktarife: 15 € (sowohl für die werbende als auch für die geworbene Person)
- Prämie für Glasfasertarife: 50 € (sowohl für die werbende als auch für die geworbene Person)
- Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Auch nicht, wenn die werbende Person zwischenzeitlich gekündigt hat und nicht mehr Kund:in bei Amiva ist. In diesem Fall verfällt der Anspruch auf die Gutschrift der werbenden Person.
- Jede:r Amiva-Kund:in darf so viele Neukund:innen werben, wie sie oder er möchte.
- Amiva ist berechtigt, die Weiterempfehlungs-Aktion jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu beenden.