Amiva-Freund:innen werben
Erzähle deinen Liebsten von unseren nachhaltigen Handytarifen! Für jede erfolgreiche Empfehlung bekommen du und die geworbene Person jeweils 15 € auf eine eurer zukünftigen Rechnungen gutgeschrieben.
So einfach funktioniert’s
Erzähle anderen von Amiva
Empfehle uns weiter und stelle sicher, dass dein:e Freund:in deine Amiva-Rufnummer kennt. Du kannst so viele Freund:innen werben, wie du möchtest.
Dein:e Freund:in schließt einen Amiva-Vertrag ab
Bei der Bestellung kann dein:e Freund:in angeben, dass er oder sie geworben wurde und muss hier deine Amiva-Rufnummer eingeben.
15 €-Gutschrift für dich und deine:n Freund:in
Wurden die Teilnahmebedingungen erfüllt, bekommt ihr beide jeweils 15 € auf einer eurer zukünftigen Rechnungen gutgeschrieben.
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Hey, willst du deinen Alltag auch nachhaltiger machen? Mit den Handytarifen von Amiva ist das total einfach! Wenn du meine Handynummer bei der Bestellung angibst, bekommen wir beide sogar jeweils 15 € gutgeschrieben. Hier findest du alle Tarife: www.amiva.de
Fragen und Antworten zum Amiva-Empfehlungsprogramm
Wenn die geworbene Person bei uns Kund:in geworden ist und die erste Rechnung beglichen hat, schreiben wir euch beiden jeweils 15 € gut.
Sowohl die werbende als auch die geworbene Person bekommt jeweils eine 15 €-Gutschrift auf ihre Amiva-Rechnung.
Ein:e Amiva-Bestandskund:in darf so viele Freund:innen werben, wie sie oder er möchte. Es müssen nur jedes Mal die Teilnahmebedingungen (siehe unten) erfüllt werden.
Du findest auf der Rechnung die Gutschrift als Netto-Betrag (also 15 € abzüglich 19 % = 12,60 €). Durch die Berechnung der Mehrwertsteuer am Ende der Rechnung kommst du dann wieder auf den Brutto-Betrag von 15 €.
Unsere Teilnahmebedingungen
- Jede:r Amiva-Bestandskund:in (werbende Person) darf Amiva ihren oder seinen Freund:innen weiterempfehlen. Im Rahmen der Bestellung des oder der Neukund:in (geworbene Person) fragen wir nach der Amiva-Mobilfunknummer der werbenden Person, um im Erfolgsfall die Gutschrift auf eine der zukünftigen Amiva-Rechnungen veranlassen zu können.
- Die geworbene Person muss Amiva-Neukund:in sein, d. h. sie hat noch kein Kundenkonto und noch keinen Mobilfunkvertrag mit Amiva.
- Die geworbene Person muss bei Bestellung angeben, dass sie von der werbenden Person geworben wurde. Bei Bestellung unter amiva.de kann dies entsprechend ausgewählt werden.
- Der Anspruch auf die Gutschrift entsteht,
- wenn der Vertrag mit der geworbenen Person zustande kommt (die SIM-Karte des oder der Neukund:in wird aktiviert und es wird nicht widerrufen),
- die geworbene Person bei Vertragsschluss angibt, dass sie von der werbenden Person geworben wurde,
- die geworbene Person ihre erste Rechnung beglichen hat.
- Wenn die Teilnahmebedingungen erfüllt sind, erfolgt eine Gutschrift in Höhe von 15 € auf eine der zukünftigen Amiva-Rechnungen, sowohl der werbenden als auch der geworbenen Person. Voraussetzung hierfür ist, dass die korrekten Daten angegeben wurden.
- Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Auch nicht, wenn die werbende Person zwischenzeitlich gekündigt hat und nicht mehr Kund:in bei Amiva ist. In diesem Fall verfällt der Anspruch auf die Gutschrift der werbenden Person.
- Jede:r Amiva-Bestandskund:in darf so viele Neukund:innen werben, wie sie oder er möchte.