Amiva-Freund:innen werben
Erzähle deinen Liebsten von unseren nachhaltigen Handytarifen! Für jede erfolgreiche Empfehlung bekommen du und die geworbene Person jeweils 15 € auf eine eurer zukünftigen Rechnungen gutgeschrieben.
So einfach funktioniert’s
Erzähle anderen von Amiva
Empfehle uns weiter und stelle sicher, dass dein:e Freund:in deine Amiva-Rufnummer kennt. Du kannst so viele Freund:innen werben, wie du möchtest.
Dein:e Freund:in schließt einen Amiva-Vertrag ab
Bei der Bestellung kann dein:e Freund:in angeben, dass er oder sie geworben wurde und muss hier deine Amiva-Rufnummer eingeben.
15 €-Gutschrift für dich und deine:n Freund:in
Wurden die Teilnahmebedingungen erfüllt, bekommt ihr beide jeweils 15 € auf einer eurer zukünftigen Rechnungen gutgeschrieben.
Hier kannst du deine Nachricht teilen
„Hey, willst du deinen Alltag auch nachhaltiger machen? Mit den klimapositiven Handytarifen von Amiva ist das total einfach! Wenn du meine Handynummer bei der Bestellung angibst, bekommen wir beide sogar jeweils 15 € gutgeschrieben. Hier findest du alle Tarife: www.amiva.de“
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Fragen und Antworten zum Amiva-Empfehlungsprogramm
Wenn die geworbene Person bei uns Kund:in geworden ist und die erste Rechnung beglichen hat, schreiben wir euch beiden jeweils 15 € gut.
Sowohl die werbende als auch die geworbene Person bekommt jeweils eine 15 €-Gutschrift auf ihre Amiva-Rechnung.
Ein:e Amiva-Bestandskund:in darf so viele Freund:innen werben, wie sie oder er möchte. Es müssen nur jedes Mal die Teilnahmebedingungen (siehe unten) erfüllt werden.
Du findest auf der Rechnung die Gutschrift als Netto-Betrag (also 15 € abzüglich 19 % = 12,60 €). Durch die Berechnung der Mehrwertsteuer am Ende der Rechnung kommst du dann wieder auf den Brutto-Betrag von 15 €.
Unsere Teilnahmebedingungen
- Jede:r Amiva-Bestandskund:in (werbende Person) darf Amiva ihren oder seinen Freund:innen weiterempfehlen. Im Rahmen der Bestellung des oder der Neukund:in (geworbene Person) fragen wir nach der Amiva-Mobilfunknummer der werbenden Person, um im Erfolgsfall die Gutschrift auf eine der zukünftigen Amiva-Rechnungen veranlassen zu können.
- Die geworbene Person muss Amiva-Neukund:in sein, d. h. sie hat noch kein Kundenkonto und noch keinen Mobilfunkvertrag mit Amiva.
- Die geworbene Person muss bei Bestellung angeben, dass sie von der werbenden Person geworben wurde. Bei Bestellung unter amiva.de kann dies entsprechend ausgewählt werden.
- Der Anspruch auf die Gutschrift entsteht,
- wenn der Vertrag mit der geworbenen Person zustande kommt (die SIM-Karte des oder der Neukund:in wird aktiviert und es wird nicht widerrufen),
- die geworbene Person bei Vertragsschluss angibt, dass sie von der werbenden Person geworben wurde,
- die geworbene Person ihre erste Rechnung beglichen hat.
- Wenn die Teilnahmebedingungen erfüllt sind, erfolgt eine Gutschrift in Höhe von 15 € auf eine der zukünftigen Amiva-Rechnungen, sowohl der werbenden als auch der geworbenen Person. Voraussetzung hierfür ist, dass die korrekten Daten angegeben wurden.
- Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Auch nicht, wenn die werbende Person zwischenzeitlich gekündigt hat und nicht mehr Kund:in bei Amiva ist. In diesem Fall verfällt der Anspruch auf die Gutschrift der werbenden Person.
- Jede:r Amiva-Bestandskund:in darf so viele Neukund:innen werben, wie sie oder er möchte.